Richtlinien zur Nutzung, Erfassung und Verwaltung von Bildern bei StepHouse

Letzte Aktualisierung: Juli 2026

Bei StepHouse möchten wir das echte Leben in unseren Wohnheimen zeigen: Aktivitäten, Veranstaltungen, Sport, das Zusammenleben, Ausflüge, Erfahrungen der Bewohner und Momente, die zum Alltag unserer Gemeinschaft gehören.

Zu diesem Zweck können wir im Rahmen bestimmter Aktivitäten Fotos aufnehmen, Videos drehen oder andere audiovisuelle Inhalte erfassen, in denen Bewohner, Teilnehmer, Mitarbeiter, Partner oder Besucher zu sehen sind. Diese Richtlinie erläutert, wie diese Bilder erfasst, verwendet, aufbewahrt und verwaltet werden, sowie die Rechte der darauf abgebildeten Personen.

 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erfassung und Nutzung von Bildmaterial ist:

STEPHOUSE STUDENTS SLU
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: B75323006
Sitz der Gesellschaft: Calle Villanueva 2B, Escalera 1, Planta SM, 28001 Madrid
Markenname: StepHouse

Wird eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit einer anderen Einrichtung, einer Wohnanlage, einem Anbieter, einer Hochschule, einer Agentur, einem Partner oder einem externen Kooperationspartner organisiert, kann StepHouse gegebenenfalls über die Beteiligung dieser Dritten an der Organisation oder Verbreitung der Inhalte informieren.


2. Was wir unter einem Bild verstehen

Im Sinne dieser Richtlinie versteht man unter „Bild“ jedes Foto, Video, jede audiovisuelle Aufzeichnung, jeden Screenshot, jedes visuelle Zeugnis oder jeden ähnlichen Inhalt, in dem eine Person identifiziert werden kann oder identifizierbar ist.

Gegebenenfalls können auch weitere Elemente, die mit dem Bild in Zusammenhang stehen, wie Stimme, Name, Wohnort, Mannschaft, die Sportart, an der die Person teilnimmt, oder der Kontext der Veranstaltung, enthalten sein.


3. Zweck der Verwendung von Bildern

StepHouse darf Bilder zu folgenden Zwecken erfassen und verwenden:

  1. Einblicke in das Leben in den StepHouse-Wohnheimen vermitteln und dabei Aktivitäten, Veranstaltungen, Momente des Zusammenseins, Sport, Erfahrungen der Bewohner sowie von der Marke organisierte Aktionen zeigen.
  2. StepHouse-Aktivitäten und -Erlebnisse bewerben, wie Sportligen, Reisen, Begrüßungsveranstaltungen, kulturelle Aktivitäten, Workshops, Wellness-Aktivitäten, Partys, Schulungen, Turniere oder Treffen zwischen den Bewohnern.
  3. Erstellung von Inhalten für digitale und unternehmensinterne Kanäle, darunter soziale Medien, die Website, Newsletter, interne Präsentationen, geschäftliche Mitteilungen, Unternehmensmaterialien und Marketingkampagnen.
  4. Dokumentation von Aktivitäten und Veranstaltungen, um die Teilnahme und den Ablauf der von StepHouse organisierten Aktionen visuell festzuhalten.
  5. Die interne Kommunikation stärken, indem Inhalte mit den Teams in den Wohnheimen, der Zentrale, den Botschaftern, Koordinatoren, Mitarbeitern und anderen Personen, die an der Organisation der Veranstaltung beteiligt sind, geteilt werden.
  6. Erstellung von Werbematerial für StepHouse, stets im Zusammenhang mit dem Leben im Wohnheim, dem Universitätsalltag, den organisierten Aktivitäten und der Markenkommunikation.

4. Kanäle, auf denen die Bilder veröffentlicht werden können

Die Bilder dürfen auf folgenden Kanälen veröffentlicht oder verwendet werden:

  • Website von StepHouse.
  • Die offiziellen Social-Media-Kanäle von StepHouse, wie Instagram, TikTok, LinkedIn, Facebook, YouTube oder ähnliche Plattformen.
  • Newsletter, E-Mails und digitale Mitteilungen.
  • Digitale Werbekampagnen.
  • Unternehmens- oder Verkaufspräsentationen.
  • Gedruckte oder digitale Kommunikationsmaterialien.
  • Zusammenfassungsvideos von Aktivitäten oder Veranstaltungen.
  • Interne Inhalte für Teams, Wohnheime oder Mitarbeiter.
  • Weitere Unternehmenskanäle im Zusammenhang mit der Tätigkeit von StepHouse.

StepHouse wird die Bilder weder für Zwecke verwenden, die nicht im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit stehen, noch in Kontexten, die beleidigend, diskriminierend oder herabwürdigend sind oder die Würde, Ehre, Privatsphäre oder den Ruf der darauf abgebildeten Personen beeinträchtigen könnten.


5. Rechtsgrundlage für die Verwendung von Bildern

Die Erfassung und Verwendung von Bildmaterial erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Einwilligung der betroffenen Person.

Diese Einwilligung kann über Anmeldeformulare, Einwilligungserklärungen, die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen, spezifische Mitteilungen zur Veranstaltung oder auf jede andere Weise eingeholt werden, die es ermöglicht, die Zustimmung zu dokumentieren.

In bestimmten Fällen kann StepHouse allgemeine Fotos oder Videos von Räumlichkeiten, Aktivitäten oder Veranstaltungen zu Informations- oder Dokumentationszwecken anfertigen, wobei stets die Rechte der Anwesenden gewahrt werden und eine Nutzung vermieden wird, die deren Privatsphäre oder das eigene Bild beeinträchtigen könnte.

Wenn eine Person der Verwendung ihres Bildnisses nicht zustimmt, wird StepHouse angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass sie in den veröffentlichten Inhalten im Vordergrund steht oder identifizierbar ist.


6. Einwilligung zu Aktivitäten und Veranstaltungen

Bei von StepHouse organisierten Aktivitäten wie Sportligen, Begrüßungsveranstaltungen, Ausflügen, Partys, Workshops oder Sonderaktionen kann von den Teilnehmern eine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung ihres Bildnisses eingeholt werden.

Die Einwilligung kann die Ermächtigung zu Folgendem umfassen:

  • Während der Aktivität Fotos machen.
  • Während der Aktivität Videos aufnehmen.
  • Inhalte in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
  • Verwendung von Bildern auf der StepHouse-Website.
  • Bilder in Newsletter, Präsentationen oder Kommunikationsmaterialien einfügen.
  • Verwendung der Inhalte in Werbekampagnen im Zusammenhang mit StepHouse.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung bedeutet nicht automatisch die Erlaubnis zur individuellen Nutzung des Bildmaterials. Falls erforderlich, wird die entsprechende Einwilligung eingeholt.


7. Minderjährige

Bei minderjährigen Teilnehmern wird StepHouse zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen.

Ist die teilnehmende Person jünger als 14 Jahre, muss die Einwilligung zur Verwendung ihres Bildnisses von ihrer Mutter, ihrem Vater oder ihrem gesetzlichen Vormund erteilt werden.

Personen, die älter als 14 Jahre und jünger als 18 Jahre sind, können in Datenschutzangelegenheiten selbst ihre Einwilligung erteilen, es sei denn, die geltenden Vorschriften verlangen die Mitwirkung oder Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

StepHouse kann jedoch eine zusätzliche Einwilligung der Mutter, des Vaters oder des gesetzlichen Vormunds einholen, wenn es dies aufgrund der Art der Aktivität, des Veröffentlichungskontextes oder der Art des Inhalts für erforderlich hält.

StepHouse wird es vermeiden, Bilder von Minderjährigen in Kontexten zu veröffentlichen, die deren Privatsphäre, Sicherheit, Ruf oder Wohlergehen beeinträchtigen könnten.


8. Art der Bilder, die StepHouse verwenden darf

StepHouse darf Bilder wie die folgenden verwenden:

  • Gruppenfotos bei Aktivitäten oder Veranstaltungen.
  • Videos mit Erfahrungsberichten.
  • Fotos von Sportmannschaften.
  • Fotos von Teilnehmern bei Turnieren, Reisen oder Aktivitäten.
  • Spontane Einblicke in das Leben im Wohnheim.
  • Bilder von Gemeinschaftsräumen, in denen die Bewohner an Aktivitäten teilnehmen.
  • Zeugenaussagen oder freiwillige Auftritte vor der Kamera.
  • Inhalte, die im Rahmen von internen oder externen Veranstaltungen entstanden sind, die von StepHouse organisiert wurden.

Bei Nahaufnahmen, Interviews, Erfahrungsberichten, Videos mit bestimmten Personen in der Hauptrolle oder besonders wiedererkennbaren Inhalten wird StepHouse sich bemühen, eine eindeutige und spezifische Genehmigung einzuholen.


9. Dauer der Nutzung der Bilder

Die Genehmigung zur Nutzung des Bildes gilt auf unbestimmte Zeit, solange der Zweck, für den sie erteilt wurde, besteht, es sei denn, die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung oder beantragt die Löschung ihres Bildes gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen.

Das bedeutet, dass ein Bild, das im Rahmen einer Kampagne, in sozialen Netzwerken, in einem Video, auf einer Website oder in Unternehmensmaterialien veröffentlicht wurde, so lange online bleiben kann, wie der Inhalt für StepHouse weiterhin relevant ist und keine entsprechende Aufforderung zur Entfernung vorliegt.


10. Widerruf der Einwilligung

Die betroffene Person kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Um den Widerruf der Einwilligung oder die Löschung eines Bildes zu beantragen, wenden Sie sich bitte schriftlich an:

luciaguzman@stephoouse.es

In dem Antrag sind, soweit möglich, folgende Angaben zu machen:

  • Vor- und Nachname.
  • Wohnort oder Aktivität, an der er teilgenommen hat.
  • Beschreibung des Bildes oder Videos.
  • Kanal, auf dem der Beitrag veröffentlicht wurde.
  • Link zum Beitrag, falls vorhanden.
  • Grund für den Antrag, falls Sie dies angeben möchten.

StepHouse wird den Antrag prüfen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um das Bild gegebenenfalls zu entfernen, auszublenden, zu löschen oder nicht mehr zu verwenden.

Der Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Nutzung, die zuvor während der Gültigkeitsdauer der Einwilligung erfolgt ist. Im Falle von Inhalten, die bereits von Dritten geteilt, erneut veröffentlicht, heruntergeladen oder außerhalb der offiziellen Kanäle von StepHouse verbreitet wurden, wird StepHouse auf seinen eigenen Kanälen Maßnahmen ergreifen, kann jedoch die vollständige Löschung von Kopien, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht garantieren.


11. Verwendung von Bildern in sozialen Netzwerken

StepHouse darf Bilder und Videos auf seinen offiziellen Social-Media-Kanälen veröffentlichen.

Personen, die in auf sozialen Netzwerken veröffentlichten Inhalten erscheinen, sollten berücksichtigen, dass diese Plattformen von Dritten betrieben werden und möglicherweise eigenen Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und Verbreitungsmechanismen unterliegen.

StepHouse übernimmt keine Haftung für Handlungen Dritter außerhalb der offiziellen Kanäle, wie beispielsweise Screenshots, Weiterveröffentlichungen, Kommentare, Downloads oder die unbefugte Nutzung der Inhalte.

StepHouse verpflichtet sich jedoch, seine Veröffentlichungen verantwortungsbewusst zu verwalten und gegebenenfalls Anträgen auf Entfernung nachzukommen.


12. Von Bewohnern oder Teilnehmern erstellte Inhalte

Gelegentlich können Bewohner oder Teilnehmer Fotos, Videos oder andere Inhalte an StepHouse senden, damit diese in sozialen Netzwerken, auf der Website oder über Unternehmenskanäle veröffentlicht werden.

Mit der freiwilligen Übermittlung von Inhalten an StepHouse erklärt die betreffende Person, dass:

  • Sie ist die Autorin des Inhalts oder hat die Erlaubnis, ihn zu teilen.
  • Die in den Inhalten abgebildeten Personen sind sich der möglichen Veröffentlichung bewusst und stimmen dieser zu.
  • Der Inhalt verletzt keine Rechte Dritter.
  • Ermächtigt StepHouse, es in seinen Kommunikationskanälen zu verwenden.

StepHouse kann frei entscheiden, ob es die erhaltenen Inhalte veröffentlicht oder nicht, und diese an das für soziale Medien, die Website, Newsletter oder Kommunikationsmaterialien erforderliche Format anpassen, ohne den ursprünglichen Sinn der Inhalte in beleidigender oder unangemessener Weise zu verändern.


13. Einschränkungen bei der Verwendung von Bildern

StepHouse verpflichtet sich, in den folgenden Fällen keine Bilder zu verwenden:

  • Verwendungen, die als beleidigend, diskriminierend oder herabwürdigend empfunden werden könnten.
  • Verwendungen, die die Privatsphäre, die Ehre oder den Ruf der Person beeinträchtigen.
  • Veröffentlichungen, die nicht im Zusammenhang mit StepHouse oder dessen Aktivitäten stehen.
  • Weitergabe von Bildmaterial an Dritte für fremde Zwecke ohne Einwilligung, sofern dies erforderlich ist.
  • Handlungen, die der vertretenen Person schaden könnten.
  • Verwendung von Bildern von Minderjährigen ohne die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.

14. Weitergabe von Bildmaterial an Dritte

StepHouse kann Bilder an Dienstleister oder Partner weitergeben, wenn dies für die Abwicklung seiner Aktivitäten oder die Kommunikation erforderlich ist, zum Beispiel:

  • Kommunikations- oder Marketingagenturen.
  • Designer, Videobearbeiter oder Fotografen.
  • Fotografen oder Videografen, die für die Berichterstattung über Veranstaltungen engagiert wurden.
  • Digitale Veröffentlichungsplattformen.
  • Technologieanbieter.
  • Veranstalter oder Mitwirkende bei Veranstaltungen.
  • Unternehmen der Gruppe oder mit StepHouse verbundene Unternehmen.

Diese Weitergaben erfolgen ausschließlich, wenn sie für die angegebenen Zwecke erforderlich sind, und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Garantien.

StepHouse wird keine Bilder von Bewohnern oder Teilnehmern an Dritte verkaufen.


15. Bildspeicherung

Die Bilder können so lange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der Zwecke, für die sie aufgenommen wurden, sowie zur Führung des historischen, unternehmensinternen und kommunikativen Archivs von StepHouse erforderlich ist.

Wenn ein Bild nicht mehr benötigt wird, kann es gegebenenfalls gelöscht, archiviert oder anonymisiert werden.

Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung oder eines Antrags auf Löschung wird StepHouse den Antrag prüfen und gemäß den geltenden Vorschriften vorgehen.


16. Rechte der betroffenen Personen

Interessierte Personen können ihre Datenschutzrechte ausüben, darunter:

  • Auskunftsrecht.
  • Recht auf Berichtigung.
  • Recht auf Löschung.
  • Widerspruchsrecht.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung.
  • Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Um diese Rechte in Bezug auf die Verwendung von Bildern geltend zu machen, wenden Sie sich bitte schriftlich an:

luciaguzman@stephoouse.es

Der Antrag muss die erforderlichen Angaben enthalten, um den Antragsteller zu identifizieren und den betroffenen Inhalt zu lokalisieren.


17. Fotos oder Videos von Veranstaltungen mit allgemeiner Teilnahme

Bei Veranstaltungen oder Aktivitäten, an denen die Öffentlichkeit teilnimmt, kann StepHouse im Voraus darauf hinweisen, dass Fotos oder Videoaufnahmen gemacht werden.

Soweit möglich, können diese Informationen auf folgende Weise übermittelt werden:

  • Anmeldeformulare.
  • Plakate bei der Veranstaltung.
  • Informations-E-Mails.
  • Teilnahmebedingungen.
  • Hinweise am Eingang oder an der Rezeption.
  • Interne Mitteilungen der Wohnanlage.

Wenn eine Person nicht auf Bildern erscheinen möchte, kann sie dies dem Organisationsteam mitteilen, damit angemessene Maßnahmen ergriffen werden.


18. Bilder von Mitarbeitern, Partnern und Botschaftern

Bei Mitarbeitern, Mitarbeitern, Markenbotschaftern, Koordinatoren, Lieferanten oder Personen, die beruflich mit StepHouse verbunden sind, erfolgt die Erfassung und Verwendung von Bildmaterial im Rahmen ihrer Beziehung zum Unternehmen bzw. ihrer Zusammenarbeit mit der Marke.

Bei Werbeinhalten, Erfahrungsberichten, Kampagnen, Interviews oder hervorgehobenen Beiträgen kann StepHouse eine gesonderte Genehmigung verlangen.


19. Empfehlungen für Teilnehmer

Um die Privatsphäre aller zu schützen, empfiehlt StepHouse den Bewohnern und Teilnehmern Folgendes:

  • Veröffentliche keine Bilder von anderen Personen ohne deren Zustimmung.
  • Vermeiden Sie es, Inhalte zu teilen, die als unangenehm, beleidigend oder aufdringlich empfunden werden könnten.
  • Private oder sensible Situationen nicht aufzeichnen.
  • Respektiere diejenigen, die nicht auf Fotos oder in Videos erscheinen möchten.
  • Bitte benachrichtigen Sie das StepHouse-Team, wenn Sie einen Beitrag entdecken, der überprüft werden muss.

Die StepHouse-Gemeinschaft basiert auf Respekt, Zusammenleben und gegenseitiger Fürsorge unter den Bewohnern.


20. Aktualisierung dieser Richtlinie

StepHouse behält sich das Recht vor, diese Richtlinie bei Bedarf zu aktualisieren, um sie an gesetzliche Änderungen, neue Kommunikationskanäle, neue Aktivitäten oder Verbesserungen im internen Bildmanagement anzupassen.

Die aktualisierte Fassung wird auf der Website oder über die Kanäle verfügbar sein, die StepHouse für angemessen hält.